Die Ermittlung des Wertes der Immobilie ist einer der wichtigsten Punkte bei einem Immobilienverkauf. Hierfür stehen Dir mehrere Möglichkeiten zur Verfügung und am ende unsere Empfehlung.
Inhaltsverzeichnis
Wertermittlung über Gutachten (staatlich)
Wertermittlung über Preiseinschätzungen von Immobilienportalen
Werteinschätzung des gemeinen Immobilienmaklers
Wertermittlung über Marktwertreport Bankenmakler
Immobilienwert berechnen online gratis anfordern
Wertermittlung über Gutachten (staatlich):
Bei einem Gutachten eines staatlich vereidigten Gutachters handelt es sich um eine Berechnung mittels Sachwertverfahren. Dafür nutzen Gutachter gerne eine spezielle Software.
Dieses Gutachten kommt bei Scheidungen, Zwangsversteigerungen etc. zum Einsatz, spiegeln allerdings nicht den echten Marktwert wider. Daher ist es für den Immobilienverkauf, vermutlich die ungünstigste Variante. Zusätzlich sind die Kosten nicht unerheblich.
Wertermittlung über Preiseinschätzungen von Immobilienportalen:
Die Preiseinschätzungen von Immobilienportalen geben eine grobe Preisspanne an, die davon Abhängt zu welchen Preisen ähnliche Immobilien auf dem Portal gehandelt werden. Die Spannen sind meist so groß, dass sie nicht aussagekräftig genug sind, denn es wird nur ein Teil des Markts berücksichtigt.
Werteinschätzung des gemeinen Immobilienmaklers:
Bei der Werteinschätzung des Immobilienmaklers handelt es sich nicht um ein echtes Gutachten. Denn Immobilienmakler sind ohne die Lizenz eben keine Gutachter. Je nach Immobilienmakler kann also diese Schätzung auch einfach aus dem Hut gezaubert werden. Dies können wir bei einer so wichtigen Entscheidung wie dem Immobilienverkauf nicht empfehlen. Doch gibt es auch echte Profis, die eine entsprechende Ausbildung genossen haben und sich professioneller Software bedienen.
Frag Deinen Makler wie er den Preis ermittelt – wenn die Schlagwörter Sachwert, Vergleichswert und Ertragswert nicht fallen, nimm Abstand und suche einen anderen Makler oder Immobilienberater.
Wertermittlung über Marktwertreport Bankenmakler:
Unsere Empfehlung für Wertanalysen ist der Marktwertreport der Bankenmakler. Speziell hier findet sich der Marktwertreport nach Sachwert-, Ertragswert und Vergleichswertverfahren zu geringen Kosten – zuweilen sogar kostenfrei. Diese Einschätzung ist auch bei einer Vererbung gültig, wenn das Finanzamt den Marktwert ermitteln muss. Die Bank bzw. Immobilienabteilungen bedient sich dabei verschiedener Mittel und Datenbanken. Doch auch hier gibt es wesentliche Unterschiede in der Qualität, denn nicht jeder Bankenmakler ist auch ein Profi.
Sachwertverfahren wird mittels Gutsachtersoftware (z.B. LORA) ermittelt. Dieser Wert gibt Auskunft über den Wert der Immobilie als Neubau, danach wird das Alter beachtet und der Wert entsprechend gesenkt. Dazu kommt der Grundstückswert (Restnutzungsdauer). Dieses Verfahren spiegelt aber auch noch nicht den Marktwert wider.
Bei dem Ertragswertverfahren wird die Rendite einer Immobilie ermittelt. Also wie lukrativ die Immobilie als Kapitalanlage ist. Das ist natürlich auch für die Bank ein wichtiger Faktor bei der Finanzierung.
Beim Vergleichswertverfahren bedienen sich die Bankenmakler an extra erstellten Datenbanken, bei denen praktisch jedes Inserat aus Zeitungen und Internet hinterlegt ist. So können genaue Statistiken entwickelt werden, wie sich der Marktpreis entwickelt und was Ihre Immobilie derzeit wert ist.
Somit haben Sie schließlich 3 Preise vorliegen. Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert. Priorisiert werden meistens der Ertragswert und Vergleichswert, da diese den Marktpreis am besten widerspiegeln.
Natürlich kannst Du dafür wieder einen Makler/Profi Deines Vertrauens fragen. Klicke hier für unsere Empfehlung! Und schau was wir erlebt haben.
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Top! Mit Renditeberechnung und allem drum und dran. Danke!
Wir freuen uns, dass Ihnen unser Qualitätsanspruch zusagt und sind dankbar für Empfehlungen.
Hallo,
danke für dieses großartige Tool! Das hat mir sehr geholfen! Wird die Berechnung und die Werte auch Entwicklungen am Markt angepasst?
LG Nadia
Guten Tag Nadia, danke für dein Feedback. Meines Wissens, ja. Jeder Marktwertreport/Preiseinschätzung fließt auch mit in die Datenbank für das Vergleichswertverfahren.
Beste Grüße
Wohnen-Wissen Team