Haus- & Wohnungsverkauf Unterlagen – Checkliste
Um Dir einen Überblick zu verschaffen hier erstmal die Checkliste für den Grundstück Haus- bzw. Wohnungsverkauf.
Wir können Dir das komplette Unterlagenpaket gerne schnell, diskret und professionell
zusammenstellen.
Wohnungsverkauf Checkliste | Wo findest Du die Unterlagen? |
Grundbuch (nicht älter als 3 Monate) | Grundbuchamt |
Energieausweis | Schornsteinfeger, Energieberater mit Lizenz, Online Anbieter |
Teilungserklärung | Grundbuchamt |
Brandversicherung | Versicherer |
Wohnflächenberechnung | Grundbuchamt (wenn vorhanden)/ Bauaufsicht |
Grundrisse | Bauaufsicht |
Liegenschaftskarte | Vermessungs- und Katasteramt |
Hausgeldabrechnung (letzten 3 Jahre) | Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft |
Wirtschaftsplan aktuell | Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft |
Protokolle der Eigentümerversammlung (letzten 3 Jahre) | Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft |
Gültiger Personal- oder Reisepass | Stadtverwaltung |
Achtung die Öffnungszeiten, Kapazität und Arbeitszeit der Ämter sind limitiert, was zu erheblichen Wartezeiten führen kann (teilweise über Wochen).
Wir können Dir alle Unterlagen schnell, diskret und professionell zusammenstellen.
Haus und Wohnungsverkauf – Unterlagen
Beim Verkauf einer Immobilie ist es besonders wichtig alle nötigen Unterlagen schon vor dem ersten Inserat zu beschaffen. Bereits zur Finanzierung eines Geschäfts durch die Bank werden diese Dokumente verlangt, ohne sie wird kein Kredit vergeben. Spätestens aber beim Notartermin zur Beglaubigung des Kaufvertrags müssen alle nötigen Dokumente dem neuen Eigentümer übergeben werden.
Manche Makler inkludieren die Beschaffung der Papiere ihrer Provision, andere berechnen eine Servicepauschale oder überlassen es dem Eigentümer selbst sich darum zu kümmern. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Kaufrückabwicklung oder Kostenminderungen gefordert werden, wenn Angaben im Inserat nicht mit den Angaben in den Dokumenten übereinstimmen, falsche Dokumente beim Kaufvertrag übergeben wurden oder vollständig fehlen!
Die wichtigsten 7 Dokumente für den Immobilienverkauf.
#1 der Energieausweis
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiekennwert eines Hauses oder der Eigentumswohnung. Dieser Energiekennwert wird von Architekten, Schornsteinfegern oder anderen geprüften Anbietern errechnet.
Wohnungsverkauf Unterlagen: Energieausweis ist bei Wohnraum ist meist Pflicht.
Es wird unterschieden zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis ist der kleinere Aufwand, denn dafür müssen nur die Heizkosten der letzten 3 Jahre überprüft werden. Man kann den Verbrauchsausweis ab 30 € online anfordern. Der Energieausweis ist bereits für das Inserat der Immobilie zwingend notwendig.
Die Anfertigung des Bedarfsausweises wird grundsätzlich bei Häusern die vor 1977 gebaut wurden verlangt, jedoch kann auch bei modernen Immobilien der Bedarfsausweis erstellt werden. Dafür werden viele Faktoren herangezogen: Isolierung, Fenster, Heizanlagen, Wärmebild des Hauses etc. Somit ist der Aufwand recht groß und schlägt mit rund 200 € bis 300 € zu Buche. Für Denkmalgeschütze Immobilien ist kein Energieausweis nötig.
Weitere Informationen über den Energieausweis geben wir Dir hier.
#2 das Grundbuch
Das amtlich geführte Grundbuch zeigt die Lage, Eigentumsverhältnisse und etwaige Belastungen (Hypotheken) des Hauses. Es kann beim Grundbuchamt vom Eigentümer eingesehen werden. Für den Verkauf einer Immobilie muss eine aktuelle Kopie aus dem Register angefordert werden. Der Auszug kann direkt durch das jeweilige Amt ausgestellt werden – dieser Vorgang dauert häufig einige Wochen, kostet aber nur 10 €! Auch ein Notar oder ein auf Immobilien spezialisierter Anwalt kann sich online direkt ins Register einloggen und das Grundbuch deutlich schneller abrufen. Daher empfehlen wir das Grundbuch nicht beim Amt zu bestellen, sondern einen lizenzierten Anbieter zu beauftragen – besonders wenn es schnell gehen muss.
Die Liegenschaftskarte enthält einen Ausschnitt der Umgebung (Flur) und zeigt die genaue Lage der jeweiligen Immobilie (Flurstück) auf dieser Karte. Für den Fall, dass sich etwas an den Maßen oder Aufteilung der Liegenschaft ändert brauch man auch dafür eine aktuelle Kopie. Im Normalfall ändert sich nichts am Flurstück und es reicht auch eine alte Kopie der Karte vorzulegen. Dafür kann man einen beim Katasteramt oder auch Vermessungsamt genannt eine Kopie bestellen. oder einfach online bei www.geoportal.de direkt einsehen. Die Einsicht ist frei und öffentlich.
#3 bemaßte Grundrisse
Die Zeichnung der Grundrisse und die Beschreibung der dazugehörigen Maße kann auch selbst erstellt werden und ist nicht zwangsweise von einem Experten anzufertigen. Das Dokument muss unterschrieben werden, denn der Verfasser haftet für die Richtigkeit der angegebenen Maße – in der Regel sind die bemaßten Grundrisse bereits beim Bauaufsichtsamt hinterlegt. Es kommt jedoch vor, dass die Grundrisse nicht mehr vorliegen, wegen zum Beispiel Bränden oder anderen Gründen.
Vergewissere Dich also zuerst, ob die Grundrisse bei der Bauaufsicht vorliegen und entscheide danach, ob Du es selbst anfertigen kannst, oder einen Experten beauftragst.
#4 die Kubatur und die Wohnflächenberechnung
Die Kubatur gibt das Volumen des Innenraums an, normalerweise liegt das Dokument in der Bauakte der Bauaufsicht vor, kann jedoch auch mithilfe der bemaßten Grundrisse und Schnittzeichnungen selbst berechnet werden.
Die Wohnflächenberechnung gibt Auskunft über die Quadratmeterzahl der Wohnfläche. Dabei wird streng darauf geachtet, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und welche anderen Bereiche nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden. Auch dieses Dokument kann beim Bauamt eingesehen und selbst gescannt werden, auch eine Kopie kann beantragt werden.
Beide Dokumente können mit genügend Sachverstand und Vorsicht selbst erstellt werden, allerdings haftet man selbst für die Richtigkeit – und es ist leicht bei der komplizierten Berechnung der Wohnfläche Fehler zu machen. Im Zweifelsfall raten wir davon ab sich die Wohnfläche selbst zu berechnen, das Risiko einen Fehler zu machen ist relativ hoch.
Trotzdem geben wir Dir einen Überblick über die Berechnung der Wohnfläche, wenn Du vorsichtig bist und die Dokumente selbst erstellst, kannst Du Dir den Fachmann sparen.
#5 die Brandversicherung
Die Brandversicherung ist- wie der Name schon sagt – wichtig im Brandfall. Ausgestellt wird Versicherungsschein direkt vom Versicherer ansonsten wird keine Bank den Kauf finanzieren.
Für die Brandversicherung muss man folgende Angaben machen: 1. die Wohnflächenberechnung – 2. das Baujahr – 3. die Immobilienart (Massivbau…) 4. weitere Eckdaten der Immobilie (Geschossanzahl/ Lage …)
#6 die Bilder
Die Bank benötigt mindestens 1 bis 2 Bilder von einem Bad, sowie 2 weitere Bilder von Räumen Deiner Wahl im Innenbereich, außerdem 1 Bild von der Frontseite und 1 Bild von der Rückseite der Immobilie für die Finanzierungsanfrage. Außerdem sagen Bilder mehr als tausend Worte – wer ein schönes Haus zum Verkauf anbietet, muss diese Schönheit auch zum Ausdruck bringen!
Als Tipp vom Profi sei noch gesagt, dass auch im Exposee/Inserat nicht von jedem Raum ein Bild hinterlegt sein sollte. Es reichen Bilder von den wichtigen Räumen; Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche Bad und Hausfront. Bilder vom Dachboden, Keller oder Abstellräumen, gehören auf keinen Fall in das Exposee, sie lenken ab oder vergraulen Interessenten durch unnötige Assoziationen mit “Arbeit” 🙂 .
Wenn Deine Immobilie und Dein Exposee auch für den Kaufinteressenten besonders ansprechend wirken soll empfehlen wir die 360 ° Kameras von RICOH
Wir haben einige Modelle getestet. Für den normalen Gebrauch ist diese Kamera empfehlenswert. Auch auf Amazon erhältlich. Aber es empfiehlt sich bei längerer Nutzung eine Akkuladebank mit zu nehmen.
#7 je nachdem: Eigentumswohnung / Mehrfamilienhaus / Grundstück
Wohnungsverkauf Unterlagen
Neben all diesen Dokumenten für den Immobilienverkauf (#1-#6), werden für den Wohnungsverkauf Unterlagen benötigt die genau die Einheit beschreiben:
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung gibt Auskunft über die Teilung des Grundstückes und zeigt somit wie das Eigentum in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist.
Protokolle der Eigentümerversammlung der letzten 3 Jahre
Jedes Jahr gibt es eine Eigentümerversammlung, hier treffen sich alle Eigentümer bzw. deren Vertreter und beschließen anstehende Arbeiten, wie zum Beispiel Renovierungen, Ausbau etc. Die Protokolle dieser Versammlungen der letzten 3 Jahre sollte dem Käufer übergeben werden, falls er den Kauf bei einer Bank finanziert.
aktueller Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird für jedes Jahr neu ausgestellt und ist eine gesamte Übersicht der anfallenden Kosten für die gesamte Eigentümergemeinschaft. Die Pläne werden von der Hausverwaltung bzw. den Eigentümern erstellt. Es bringt nichts bei Wohnungsverkauf Unterlagen erst dann zu bestellen, wenn der Kaufinteressent danach fragt.
Hausgeldabrechnung der letzten 3 Jahre
Die Hausgeldabrechnung wird ebenfalls jedes Jahr erstellt und bildet die Kosten einer Wohneinheit bzw. einer Wohnung ab. Somit zeigt die Abrechnung alle Kosten auf, die der Eigentümer der Wohneinheit in den letzten 3 Jahren zu tragen hatte.
Die Kubatur wird bei dem Verkauf einer Wohnung nicht benötigt.
Mehrfamilienhaus Unterlagen
Bei einem Mehrfamilienhaus benötigst Du alle Unterlagen, die Du auch für ein normales Haus benötigst, zusätzlich dazu kommen noch Dokumente, die auch bei einer Eigentumswohnung gebraucht werden.
Die Teilungserklärung, für den Fall, dass das Mehrfamilienhaus geteilt wurde. In diesem Fall liegt für jede Wohnung innerhalb des Mehrfamilienhauses auch ein separates Grundbuch vor. Wurde das Haus nicht geteilt, so brauchst Du nur das Grundbuch des Hauses. Wenn man die Wohnung eines Mehrfamilienhauses einzeln verkaufen will, benötigt man dafür die Teilungserklärung und das Grundbuch für die jeweilige Wohneinheit.
Wenn Du das gesamte Mehrfamilienhaus verkaufen willst sind Grundrisse und Wohnflächenberechnung und Kubatur für jede Etage und in Gesamtheit nötig.
Grundstück Unterlagen
Der Verkauf eines Grundstückes ist in der Regel relativ unkompliziert.
Du benötigst das Grundbuch, die Liegenschaftskarte, einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis und Bebauungsplan. Diese erhält man beim Grundbuchamt, Vermessungs- und Katasteramt und Bauamt.
Nice!